Fabian Schwärzl, B.A.
Prozess & Potenzial
Wirtschafts-
psychologischer
Berater

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Haftung

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Beratungen und Projektabwicklungen zwischen Fabian Schwärzl (nachfolgend „Berater“) und seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“). Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von beratenden Dienstleistungen in den Bereichen Prozessoptimierung, Change Management, Wirtschaftspsychologie und ERP-Organisationsberatung.


§ 2 Leistungserbringung
Der Berater erbringt seine Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und auf Basis des aktuellen Stands von Wissenschaft und Praxis. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Die Vertretung und Durchführung operativer Entscheidungen verbleibt stets in der Verantwortung des Auftraggebers.


§ 3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
1. Die Haftung des Beraters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
2. Bei grober Fahrlässigkeit und der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Beraters auf den typischerweise vorhersehenbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Maximale Haftungssumme: Die Gesamthaftung des Beraters für jegliche Schäden aus dem Vertragsverhältnis ist betragsmäßig auf die maximale Deckungssumme der zu diesem Zweck abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung des Beraters begrenzt. Eine private Durchgriffshaftung auf das persönliche Privatvermögen des Beraters wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater umfassend zu unterstützen und alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Dokumente und Systemzugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.


§ 5 Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts erhaltenen geschäftlichen und internen Daten streng vertraulich zu behandeln.